Vereinsversammlung
Die Vereinsversammlung bildet das oberste Organ des Vereins. Ihr obliegen folgende Aufgaben:
Die Vereinsversammlung bildet das oberste Organ des Vereins. Ihr obliegen folgende Aufgaben:
- Festlegen der Arbeitsschwerpunkte und Jahresziele
- Wahl der Mitglieder des Vorstandes und der Revisionsstelle
- Wahl des Präsidiums und des Vizepräsidiums aus dem Kreis der Vorstandsmitglieder
- Genehmigung der Rechenschaftsberichte des Vorstands und der Geschäftsstelle sowie Kenntnisnahme des Revisionsberichts
- Festlegung des Budgets und der Mitgliederbeiträge
- Beschlussfassung über die Jahresrechnung
- Erlass und Änderung der Geschäftsordnung
- Änderungen der Statuten
- Beschlussfassung über Beitritt und Austritt von Mitgliedgemeinden
- Beschlussfassung über Geschäfte, die ihr der Vorstand unterbreitet
- Erlass eines Entschädigungsreglements
- Auflösung des Vereins