Update September 2022: Projekt APG abgeschlossen
Die Bildung der Versorgungsregion Oberbaselbiet ist abgeschlossen.
Die Gründungsversammlung des Zweckverbandes hat am Donnerstag, 29. September 2022, 19.30 Uhr, in Diepflingen stattgefunden.
Der neue Vorstand des Zweckverbands Versorgungsregion (APG) Oberbaselbiet (von links nach rechts): Thomas Persson, Monika Egger, Martin Mundwiler, Barbara Nyarko und Carol Zumbrunnen.
Foto: Barbara Saladin/ROB
Die Bildung der Versorgungsregion Oberbaselbiet ist abgeschlossen.
Die Gründungsversammlung des Zweckverbandes hat am Donnerstag, 29. September 2022, 19.30 Uhr, in Diepflingen stattgefunden.
Der neue Vorstand des Zweckverbands Versorgungsregion (APG) Oberbaselbiet (von links nach rechts): Thomas Persson, Monika Egger, Martin Mundwiler, Barbara Nyarko und Carol Zumbrunnen.
Foto: Barbara Saladin/ROB
Update Juni 2022 Projekt APG
Die Bildung der Versorgungsregion Oberbaselbiet nimmt Form an. In den letzten zwei Wochen haben mehrere Gemeindeversammlungen den Beitritt zur Versorgungsregion Oberbaselbiet beschlossen. Diese und nächste Woche stehen noch vier weitere Versammlungsbeschlüsse an.
Der Vorstand des Vereins Region Oberbaselbiet hat am 17. Juni beschlossen, die Arbeitsgruppe APG aufzulösen. Der nächste Schritt besteht darin, den Zweckverband Versorgungsregion Oberbaselbiet zu gründen.
Die Gründungsversammlung des Zweckverbandes findet am Donnerstag, 29. September 2022, 19.30 Uhr, in Diepflingen statt.
Die Bildung der Versorgungsregion Oberbaselbiet nimmt Form an. In den letzten zwei Wochen haben mehrere Gemeindeversammlungen den Beitritt zur Versorgungsregion Oberbaselbiet beschlossen. Diese und nächste Woche stehen noch vier weitere Versammlungsbeschlüsse an.
Der Vorstand des Vereins Region Oberbaselbiet hat am 17. Juni beschlossen, die Arbeitsgruppe APG aufzulösen. Der nächste Schritt besteht darin, den Zweckverband Versorgungsregion Oberbaselbiet zu gründen.
Die Gründungsversammlung des Zweckverbandes findet am Donnerstag, 29. September 2022, 19.30 Uhr, in Diepflingen statt.
Update März 2022 Projekt APG
Wir informieren Sie über das Ergebnis des neuen Finanzierungsvorschlags für die Versorgungsregion Oberbaselbiet:
Auszug aus den vorgesehenen Statuten:
§ 17 Abs. 2 Der Gemeindebeitrag setzt sich aus einem Sockelbeitrag sowie einem Beitrag pro Einwohnerin und Einwohner zusammen. Der Sockelbeitrag deckt 30% der Kosten und wird gleichmässig auf alle Mitgliedgemeinden verteilt. Der Pro-Kopf-Betrag deckt 70% der Kosten und wird gemäss Einwohnerzahlen auf die Gemeinden verteilt.
Zuständig für den Entscheid, ob der Beitritt zum Zweckverband Versorgungsregion Oberbaselbiet traktandiert und den Gemeindeversammlung zum Beschluss vorgelegt wird, sind die Gemeinderäte der einzelnen Gemeinden. Der Verein Region Oberbaselbiet kann in dieser Angelegenheit keine Beschlüsse fassen, welche die Mitgliedgemeinden und erst recht die Nicht-Mitgliedgemeinden in irgendeiner Weise binden.
Das Alters- und Pflegegesetz verlangt, dass alle Baselbieter Gemeinden bis am 31. Dezember 2020 einer Versorgungsregionen angehören müssen. Das Oberbaselbiet ist die einzige Region im Kanton, deren Gemeinden noch keine Versorgungsregion gebildet haben.
Vorstand VEREIN REGION OBERBASELBIET
Wir informieren Sie über das Ergebnis des neuen Finanzierungsvorschlags für die Versorgungsregion Oberbaselbiet:
Auszug aus den vorgesehenen Statuten:
§ 17 Abs. 2 Der Gemeindebeitrag setzt sich aus einem Sockelbeitrag sowie einem Beitrag pro Einwohnerin und Einwohner zusammen. Der Sockelbeitrag deckt 30% der Kosten und wird gleichmässig auf alle Mitgliedgemeinden verteilt. Der Pro-Kopf-Betrag deckt 70% der Kosten und wird gemäss Einwohnerzahlen auf die Gemeinden verteilt.
- Von den 26 angeschriebenen Gemeinden liegen 25 Rückmeldungen vor, lediglich von einer Gemeinde haben wir bis heute keine Antwort erhalten. Das ist eine erfreulich hohe Rücklaufquote. 16 der 25 Gemeinden stimmen dem neuen Finanzierungsvorschlag zu.
- Zwei Gemeinden gehen in ihren Rückmeldungen nicht auf den Finanzierungsvorschlag ein.
- Die Gemeinden Buus, Hemmiken, Maisprach und Rickenbach sprechen sich in einer gemeinsamen Stellungnahme gegen den neuen Finanzierungsvorschlag aus.
- Die BHMR-Stellungnahme wird von einer Gemeinde 1:1 und von einer anderen „in wichtigen Punkten“ unterstützt. Was wichtige Punkte sind, geht aus der Rückmeldung nicht hervor.
- Eine weitere Gemeinde lehnt den neuen Finanzierungsvorschlag ohne Bezugnahme auf die BHMR-Stellungnahme ab.
- Insgesamt spricht sich eine deutliche Mehrheit der Gemeinden für die vorgeschlagene Finanzierungsvariante der Arbeitsgruppe aus.
- Sieben Gemeinden gehen in Ihren Rückmeldungen nicht nur auf die Finanzierung, sondern erneut auf die Statuten (Stand nach Vernehmlassung) ein. Die Arbeitsgruppe APG hat diese Eingaben gewürdigt und sich dabei von einem Rechtsanwalt und ehemaligen Gemeindepräsidenten beraten lassen. Ferner hat sie sich mit der Abteilung Alter/VGD ausgetauscht. Sie hat drei Anregungen aufgenommen und Änderungen an § 15 Abs. 3, an § 16 lit. f sowie an § 18 Abs. 2 vorgenommen.
Zuständig für den Entscheid, ob der Beitritt zum Zweckverband Versorgungsregion Oberbaselbiet traktandiert und den Gemeindeversammlung zum Beschluss vorgelegt wird, sind die Gemeinderäte der einzelnen Gemeinden. Der Verein Region Oberbaselbiet kann in dieser Angelegenheit keine Beschlüsse fassen, welche die Mitgliedgemeinden und erst recht die Nicht-Mitgliedgemeinden in irgendeiner Weise binden.
Das Alters- und Pflegegesetz verlangt, dass alle Baselbieter Gemeinden bis am 31. Dezember 2020 einer Versorgungsregionen angehören müssen. Das Oberbaselbiet ist die einzige Region im Kanton, deren Gemeinden noch keine Versorgungsregion gebildet haben.
Vorstand VEREIN REGION OBERBASELBIET
Projekte
Umsetzung des Altersbetreuungs- und Pflegegesetzes (APG)
Das neue kantonale Altersbetreuungs- und Pflegegesetz gewährt den Gemeinden weitreichende Möglichkeiten bei der Planung und Bereitstellung von stationären, ambulanten und intermediären Pflege- und Betreuungsangeboten. Die Gemeinden stehen allerdings auch stärker als bisher in der Pflicht. So müssen sie sich beispielsweise zu Versorgungsregionen zusammenschliessen, zuhanden des Kantons ein Versorgungskonzept erarbeiten, eine Informations- und Beratungsstelle betreiben und mit Leistungserbringern Leistungsvereinbarungen abschliessen.
Dem Verein Region Oberbaselbiet obliegt die Federführung für die Umsetzung des APG im Oberbaselbiet. Zur Bearbeitung des Projekts wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich wie folgt zusammensetzt:
Aufgrund der Corona-Pandemie muss der Zeitplan für die Projektarbeiten neu erstellt werden. Wir werden die neu terminierten Meilensteine an dieser Stelle veröffentlichen.
Umsetzung des Altersbetreuungs- und Pflegegesetzes (APG)
Das neue kantonale Altersbetreuungs- und Pflegegesetz gewährt den Gemeinden weitreichende Möglichkeiten bei der Planung und Bereitstellung von stationären, ambulanten und intermediären Pflege- und Betreuungsangeboten. Die Gemeinden stehen allerdings auch stärker als bisher in der Pflicht. So müssen sie sich beispielsweise zu Versorgungsregionen zusammenschliessen, zuhanden des Kantons ein Versorgungskonzept erarbeiten, eine Informations- und Beratungsstelle betreiben und mit Leistungserbringern Leistungsvereinbarungen abschliessen.
Dem Verein Region Oberbaselbiet obliegt die Federführung für die Umsetzung des APG im Oberbaselbiet. Zur Bearbeitung des Projekts wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich wie folgt zusammensetzt:
- Fredi Binggeli, Vertreter Gemeinden, Gemeinderat, Sissach (bis Juni 2020)
- Paul Spänhauer, Gemeindepräsident Maisprach (Vorsitz) (bis Juni 2020)
- Manfred Fink, Vertreter Spitex, Wittinsburg
- Markus Vock, Vertreter Gemeinden, Gemeinderat, Eptingen
- Patrik Wohlgemuth, Vertreter Heime, Gemeindevizepräsident, Tecknau
- Käthi Zimmermann, Vertreterin Gemeinden, Gemeinderätin, Ormalingen
Aufgrund der Corona-Pandemie muss der Zeitplan für die Projektarbeiten neu erstellt werden. Wir werden die neu terminierten Meilensteine an dieser Stelle veröffentlichen.